Häufige Fragen

Was ist das Ziel dieser Vermittlungsplattform?

Mit dieser Vermittlungsplattform finden sich Babysitter* und suchende Eltern im ganzen Kanton Bern.

Für wen ist diese Vermittlungsplattform gedacht? Wer darf sie nutzen?

Alle suchenden Eltern im Kanton Bern und alle Babysitter, die den Babysitting-Kurs SRK besucht haben.

Kann ich einen Babysitter engagieren, wenn ich arbeiten gehen möchte?

Der Einsatz eines Babysitters ermöglicht es den Eltern nicht, einer regelmässigen Arbeit nachzugehen.

Der Babysitterdienst dient als Entlastung für die Eltern: Die Babysitter entlasten die Eltern stundenweise, beispielsweise für Kinobesuche, Essen gehen, Coiffeur, usw. Diese Vermittlungsplattform ist nicht für kurzfristige Einsätze gedacht sondern hilft Eltern, unter den registrierten Babysittern jemanden für eine künftige, regelmässige Hütelösung zu finden und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Darf ein Babysitter auch kranke Kinder hüten?

Nein.

Für kurzfristige Betreuungslösungen (z.B. bei Krankheit) wenden Sie sich an die Kinderbetreuung zu Hause (KBH) des SRK Kanton Bern:  Mehr Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Wie alt sind die Babysitter?

Mindestens 13 Jahre alt.

Was kostet die Benutzung der Vermittlungsplattform?

Die Vermittlung von Babysittern ist ein kostenloses Angebot des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Bern. Suchende Eltern und Babysitter können die Vermittlungsplattform gratis benutzen.

Wie können Eltern einen Babysitter auswählen?

Auf der Vermittlungsplattform sehen die Eltern innerhalb des gewünschten Gebietes lediglich Geschlecht und Alter der registrierten Babysitter. Wir empfehlen Eltern, mehrere Babysitter anzuschreiben und nach Rückmeldung der Babysitter dann ein kurzes telefonisches oder persönliches Vorstellungsgespräch zu führen und anschliessend einen Schnuppertermin abzumachen. Es ist wichtig, dass die Chemie zwischen Eltern, Kind/ern und Babysitter stimmt.
Beachten Sie dazu bitte unsere Checkliste.
Bitte geben Sie allen angefragten Babysittern Rückmeldung, auch wenn Sie sich nicht für sie entschieden haben.

Worauf müssen Eltern achten, wenn sie einen Babysitter das erste Mal einstellen?

Genügend Zeit einplanen und einen separaten Schnuppertermin für ein gegenseitiges Kennenlernen und ausführliche Instruktionen abmachen (Gewohnheiten,  Hausregeln).
Dem Babysitter dürfen keine über seine Kompetenzen hinausgehenden Arbeiten aufgetragen werden.
Dem Babysitter dürfen nur Aufgaben übertragen werden, denen er gewachsen ist. Wir verweisen hier ebenfalls auf unsere Checkliste für das erste Treffen.

Welche Aufgaben übernimmt der Babysitter?

Der Babysitter hat einen 10-stündigen Kurs besucht. Themen im Kurs sind: Wickeln, zubereiten von Mahlzeiten, die Flasche geben, Beschäftigung dem Alter entsprechend, überwachen der Tätigkeiten (z.B. Hausaufgaben) und des Schlafes der anvertrauten Kinder.
Der Babysitter hat Grundkenntnisse in erster Hilfe. Der Babysitter geht mit allem sorgfältig um und räumt Sachen weg, die er benutzt hat. Bei der Rückkehr der Eltern informiert der Babysitter diese über das Geschehen während deren Abwesenheit.

Welche Kinder dürfen von Babysittern betreut werden?

Die zu betreuenden Kinder müssen mindestens 3 Monate alt sein. Der Babysitter betreut keine kranken Kinder. Das SRK Kanton Bern bietet zur Betreuung von kranken Kindern das Angebot Kinderbetreuung zu Hause an (Link).
Der minderjährige Babysitter betreut nie mehr als 3 Kinder gleichzeitig (je nach Alter der Kinder auch weniger). Falls mehr als 3 Kinder zu betreuen sind, engagieren die Eltern zwei Babysitter oder einen volljährigen Babysitter.

Was ist bei der Rekrutierung eines Babysitters zu beachten?

Laden Sie den Babysitter zu einem Gespräch ein, um ihm Ihre Familie vorzustellen, bevor Sie ihn einstellen.

Stellen Sie ihm Fragen, beobachten Sie sein Verhalten gegenüber Ihrem Kind und dessen Reaktion, zeigen Sie ihm die Wohnung.

Erklären Sie ihm bereits, was Sie von ihm erwarten und welche Aufgaben er haben wird. Sprechen Sie über den Tarif. Gehen Sie Punkt für Punkt unsere Checkliste für das erste Treffen durch.

Lassen Sie sich danach von Ihrem Instinkt leiten.

Wie kann ich mein Kind auf das Babysitting vorbereiten?

Bereiten Sie Ihr Kind am Tag der Betreuung auf das Kommen des Babysitters vor. Sorgen Sie dafür, dass der Babysitter frühzeitig eintrifft und Sie sich in aller Ruhe von Ihrem Kind verabschieden können. Gehen Sie nicht unbemerkt weg, selbst wenn Sie befürchten, dass Ihr Kind weinen wird.
Bleiben Sie beim ersten Mal in der Nähe der Wohnung, damit Sie rasch zurückkommen können.

Was ist zu beachten betreffend Einsatzzeiten/Einsatzdauer/Heimkehr?

Sind die Kinder wach, sollte der Einsatz mit alleiniger Verantwortung nicht länger als 3 Stunden dauern.
Die Familie, welche den Babysitter engagiert hat, ist verantwortlich, dass der Babysitter abends ohne Zwischenfälle nach Hause gelangt.
Bei sehr später Heimkehr sollte Gelegenheit zur Übernachtung angeboten werden.

Welche Bezahlung ist angemessen?

Das SRK empfiehlt folgende Tarife:

Stundentarif am Tag/Abend

CHF 8 bis CHF 10 pro Stunde für Babysitter im Alter von 13 bis 15 Jahren

CHF 11 bis CHF 18 pro Stunde für Babysitter im Alter von 16 bis 25 Jahren

Die obgenannten Tarife gelten beim Hüten von ein bis zwei Kindern. Für jedes weitere zusätzlich zu betreuende Kind empfehlen wir einen Zuschlag von
CHF 2.—.

Nacht: Übernachtet der Babysitter vor Ort, sollte eine Pauschale von mindestens CHF 25.— vorgesehen werden.

Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von den folgenden Kriterien ab:

Wann findet die Bezahlung statt?

Sie bezahlen den Babysitter direkt nach jedem Einsatz in bar.

Darf der Babysitter Fremde oder Freunde zum Babysitten mitnehmen?

Der Babysitter verpflichtet sich, nie Drittpersonen (weder Freunde noch Familienangehörige) ohne Einverständnis der Eltern in die Wohnung mitzunehmen.

Darf der Babysitter dem anvertrauten Kind Medikamente verabreichen?

Nein, der Babysitter verabreicht keine Medikamente.

Was müssen Eltern im Notfall oder bei verspäteter Heimkehr beachten?

Hinterlassen Sie dem Babysitter eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, oder wenn dies nicht möglich ist, den Namen und die Kontaktdaten von Drittpersonen. Benachrichtigen Sie bei verspäteter Heimkehr den Babysitter sofort telefonisch.

Was, wenn die Familie mehr als 3 Kinder hat?

Suchen Sie sich 2 Babysitter, die gemeinsam hüten oder einen volljährigen Babysitter.

Was, wenn der Babysitter in Abwesenheit Dinge macht, die ich nicht Gutheisse?

Brauche ich als Babysitter eine Unfall- und Haftpflichtversicherung?

Jeder Babysitter braucht eine Unfallversicherung. Es ist wichtig, dass du dich selbst um einen genügenden Versicherungsschutz kümmerst:

Meistens haben deine Eltern eine Haftpflichtversicherung für dich bis zu deiner Volljährigkeit abgeschlossen. Kläre, ob diese private Haftpflichtversicherung allfällige Schäden, die dir während dem Hüten passiert sind, deckt. Falls nicht, können sie eine einfache Zusatzversicherung abschliessen.

Was, wenn meine Registrierung auf der Vermittlungsplattform nicht oder nicht richtig funktioniert?

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*Der im Text verwendete Begriff Babysitter gilt für beide Geschlechter.